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50 380 reine Wohngeldhaushalte am Jahresende 2019 in Baden-Württemberg

17. September 2020 | Leitartikel, Metropolregion, Politik, Wirtschaft, Wohnungsmarkt

Empfängerhaushalte weiterhin rückläufig

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes erhielten 50 380 reine Wohngeldhaushalte in Baden-Württemberg am 31. Dezember 2019 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Damit ist die Zahl der Empfängerhaushalte gegenüber dem Jahr 2018 mit 55 014 Haushalten um 8,4 % zurückgegangen. Der Anteil der Wohngeld beziehenden Haushalte an den rund 5 Millionen Privathaushalten1 im Land beträgt somit 1 %.

Wohngeld ist ein von Bund und Ländern zu gleichen Teilen getragener Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Zum Jahresende 2019 erhielten dabei 47 826 Mieter (94,9 %) einen Mietzuschuss, an 2 554 Besitzer von Wohneigentum ging ein Lastenzuschuss. Die Zahl der Mietzuschusshaushalte verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 8,4 %, die Zahl der Lastenzuschusshaushalte um 9,3 %.

Über die Hälfte der reinen Wohngeldhaushalte (54,5 %) waren Einpersonenhaushalte (27 477), 10,6 % fielen auf Zweipersonenhaushalte (5 343). Die Anteile der Haushalte mit drei bzw. vier Personen lagen bei 7,1 % (3 579) bzw. 11,3 % (5 685), während die 8 296 Haushalte mit fünf und mehr Personen 16,5 % ausmachten.

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag Ende 2019 insgesamt bei 168 Euro (Vorjahr: 169 Euro). Für Haushalte von Mietzuschuss lag er bei 165 Euro (166 Euro) und für Haushalte von Lastenzuschuss bei 225 Euro (231 Euro). Die durchschnittliche tatsächliche monatliche Miete betrug 514 Euro (500 Euro), die durchschnittliche berücksichtigungsfähige monatliche Miete lag bei 486 Euro (476 Euro) und das durchschnittliche Gesamteinkommen lag bei 1 027 Euro (999 Euro).

Die größte Gruppe im Rahmen der sozialen Stellung des Haupteinkommensbeziehers der Wohngeldhaushalte war im Jahr 2019 die Gruppe der Rentnerinnen/Rentner sowie Pensionärinnen/Pensionäre mit 46,7 % (23 547), gefolgt von der Gruppe der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sowie Beamtinnen/Beamte mit 37,7 % (19 004). Studierende und Auszubildende machten 6,3 % (3 188), Arbeitslose 3,8 % (1 895) und Selbstständige 1,4 % (704) der reinen Wohngeldhaushalte aus. Die »sonstigen Haushalte« lagen bei 4,1 % (2 042).

Errechnet man den Anteil der Wohnkosten am maßgeblichen Gesamteinkommen (Durchschnittswerte im Monat) spricht man von der Wohnkostenbelastung der Haushalte mit Wohngeldbezug. Das Wohngeld verringerte die Wohnkostenbelastung dieser reinen Wohngeldhaushalte von 39,4 % des Einkommens auf nur noch 26,5 %.

Neben den 50 380 reinen Wohngeldhaushalten, bei denen kein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen ist, gab es am Jahresende 2019 noch 1 753 (Vorjahr: 1 961) wohngeldrechtliche Teilhaushalte in sogenannten Mischhaushalten. In diesen leben Wohngeldberechtigte zusammen mit Personen, die selbst aber nicht wohngeldberechtigt sind. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag hier bei 140 Euro (Vorjahr: 139 Euro). Das Wohngeld verringerte die Wohnkostenbelastung der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte von 37,1 % des Einkommens auf nur noch 19,4 %.

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